ArbG Berlin, vom 29.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 34 Ca 17042/12
Umfang des Inkrafttretens einer Dienstvereinbarung bei WirksamkeitshemmnisDifferenzlohnklage einer Krankenschwester in Diakoniestation
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.06.2013 - Aktenzeichen 4 Sa 470/13
DRsp Nr. 2013/24663
Umfang des Inkrafttretens einer Dienstvereinbarung bei WirksamkeitshemmnisDifferenzlohnklage einer Krankenschwester in Diakoniestation
1. Für die Frage, ob eine Dienstvereinbarung, soweit ein Wirksamkeitshemmnis für einen Teil der Dienstvereinbarung besteht, insgesamt oder nur teilweise nicht in Kraft treten soll, kommt es maßgeblich auf den Willen der Parteien an.2. Eine Dienstvereinbarung tritt insgesamt nicht in Kraft, wenn anzunehmen ist, dass die Parteien der Dienstvereinbarung ohne den aufgrund des Wirksamkeitshemmnisses nicht in Kraft getretenen Teil eine Geltung der Dienstvereinbarung nicht gewollt hätten.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.