OLG Hamburg - Urteil vom 31.01.2017
7 U 94/15
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; KUG § 23 Abs. 1 Nr. 1; KUG § 23 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 25.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 324 O 161/15

Umfang des Rechts am eigenen BildAnsprüche der Ehefrau des lebensgefährlich verunglückten Rennfahrers Michael Schumacher auf Unterlassung einer BildberichterstattungHöhe der Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

OLG Hamburg, Urteil vom 31.01.2017 - Aktenzeichen 7 U 94/15

DRsp Nr. 2018/13206

Umfang des Rechts am eigenen Bild Ansprüche der Ehefrau des lebensgefährlich verunglückten Rennfahrers Michael Schumacher auf Unterlassung einer Bildberichterstattung Höhe der Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

1. Zwar stellt der Skiunfall des bekannten Rennfahrers Michael Schumacher ein zeitgeschichtliches Ereignis dar, über das grundsätzlich auch unter Bildnisbeigabe berichtet werden darf. Jedoch verstößt die Fertigung und Veröffentlichung von Lichtbildern von der Ehefrau in einer Situation, in der sie sich schwerste Sorgen um den in akuter Lebensgefahr befindlichen Ehemann macht, gegen § 23 Abs. 2 KUG. 2. Die bewusste und stetig wiederholte Missachtung des Persönlichkeitsrechts der Ehefrau Michael Schumachers gebietet angesichts der besonderen Schwere der Rechtsverletzung die Zuerkennung einer Geldentschädigung in Höhe von 60.000 EUR.

Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25. September 2015, Az. 324 O 161/15, werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.