Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.06.2022 -
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 2/3 und der Beklagten zu 1/3 auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch um die Zuweisung von Tätigkeiten und die Behandlung von Anreise- sowie Abreisezeiten zwischen dem Wohnsitz des Klägers zur jeweiligen Einsatzstätte im Rahmen eines geführten Arbeitszeitkontos.
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