LAG Köln - Urteil vom 20.09.2023
11 Sa 574/22
Normen:
GewO § 106 S. 1; BGB § 241 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 09.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 7315/20

Umfang und Grenzen des Direktionsrechts bei der Zuweisung von Tätigkeiten; Anreise- und Abreisezeiten zwischen dem Wohnsitz des Klägers zur jeweiligen Einsatzstätte im Rahmen eines geführten Arbeitszeitkontos

LAG Köln, Urteil vom 20.09.2023 - Aktenzeichen 11 Sa 574/22

DRsp Nr. 2024/4334

Umfang und Grenzen des Direktionsrechts bei der Zuweisung von Tätigkeiten; Anreise- und Abreisezeiten zwischen dem Wohnsitz des Klägers zur jeweiligen Einsatzstätte im Rahmen eines geführten Arbeitszeitkontos

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.06.2022 - 6 Ca 7315/20 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 2/3 und der Beklagten zu 1/3 auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GewO § 106 S. 1; BGB § 241 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten zuletzt noch um die Zuweisung von Tätigkeiten und die Behandlung von Anreise- sowie Abreisezeiten zwischen dem Wohnsitz des Klägers zur jeweiligen Einsatzstätte im Rahmen eines geführten Arbeitszeitkontos.

1. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 2. 3. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -