Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des 4. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 11. Dezember 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
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