LAG München - Urteil vom 14.11.2017
9 Sa 406/17
Normen:
BGB § 306 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Rosenheim, vom 31.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 213/17

Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Vertragsklausel zur Gewährung einer leistungsabhängigen Prämie ohne weitere Angaben zur LeistungsbestimmungWirksamkeit arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist in Altvertrag bei fehlender Herausnahme von Ansprüchen gemäß Mindestlohngesetz

LAG München, Urteil vom 14.11.2017 - Aktenzeichen 9 Sa 406/17

DRsp Nr. 2018/9054

Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Vertragsklausel zur Gewährung einer „leistungsabhängigen“ Prämie ohne weitere Angaben zur Leistungsbestimmung Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist in Altvertrag bei fehlender Herausnahme von Ansprüchen gemäß Mindestlohngesetz

1. Jedenfalls im Fall von Altverträgen führt die fehlende Herausnahme von Ansprüchen gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht zu einer Intransparenz der vereinbarten Ausschlussfristen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, denn eine zur Zeit ihrer Vereinbarung transparente AGB-Klausel verliert nicht nachträglich ihre Wirksamkeit, weil spätere Gesetzesänderungen zu ihrer Intransparenz führen; vielmehr ist eine vor Inkrafttreten des MiLoG vereinbarte Verfallfrist ohne weiteres dahin auszulegen, dass die Regelung Ansprüche, deren Verfall aufgrund später in Kraft tretender Regelungen nicht vereinbart werden kann, nicht erfassen soll, so dass eine Intransparenz im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht gegeben ist.