Die Parteien streiten um restliche Forderungen des Klägers für die Zeit vom 01.12.2003 bis einschließlich 04.02.2004.
Der Kläger war bei der Beklagten, die ein Bauunternehmen betreibt, vom 13.10.2003 bis zum 04.02.2004 als Einschaler beschäftigt. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde nicht geschlossen. Der Kläger erhielt einen Stundenlohn von 10,50 EUR brutto.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|