ArbG Hamm, vom 04.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2230/04
Unbegründete Schadensersatzklage wegen unterbliebener Beförderung im öffentlichen Dienst bei Nichterfüllung des Anforderungsprofils - Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches - Kriterium langjähriger praktischer Erfahrung - kein Anspruch auf Einstellung entsprechend fachlicher Qualifikation
LAG Hamm, Urteil vom 11.10.2005 - Aktenzeichen 12 Sa 769/05
DRsp Nr. 2006/1616
Unbegründete Schadensersatzklage wegen unterbliebener Beförderung im öffentlichen Dienst bei Nichterfüllung des Anforderungsprofils - Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches - Kriterium langjähriger praktischer Erfahrung - kein Anspruch auf Einstellung entsprechend fachlicher Qualifikation
1. Der Anspruch des Arbeitnehmers, im Wege des Schadensersatzes so gestellt zu werden, als sei ihm die ausgeschriebene Stelle übertragen worden, setzt voraus, dass der Arbeitgeber seine Pflicht zur Vornahme der Auswahl nach den Grundsätzen der Bestenauslese sowie zur Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung verletzt hat, dass diese (objektive Pflichtverletzung) auf einem Verschulden des Arbeitgebers beruht und dass das Unterbleiben der Beförderung (als Schaden) durch die Pflichtverletzung adäquat verursacht worden ist, was nur dann der Fall ist, wenn der Arbeitgeber verpflichtet war, den Arbeitnehmer zu befördern.
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