ArbG Solingen, vom 03.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1050/10
Unbegründete Schmerzensgeldklage wegen Arbeitsplatzschikane bei unsubstantiierten Darlegungen zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Mobbing in Form von Weisungen und einer außerordentlichen Kündigung
LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2013 - Aktenzeichen 17 Sa 602/12
DRsp Nr. 2013/7159
Unbegründete Schmerzensgeldklage wegen Arbeitsplatzschikane bei unsubstantiierten Darlegungen zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch "Mobbing" in Form von Weisungen und einer außerordentlichen Kündigung
1. Für den Begriff "Mobbing" gibt es keine einheitliche Begriffsbestimmung; "Mobbing" wird umschrieben "als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte" oder "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweise, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen".
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