Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Prozesskostenhilfe versagende Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 12.11.2011 aufgehoben.
Dem Kläger wird für seine Anträge vom 19.07.2011 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ... als Prozessbevollmächtigter beigeordnet.
Der Kläger hat derzeit keine Zahlung auf die Prozesskosten zu leisten.
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