Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 29. Juli 2011 -
z u r ü c k g e w i e s e n .
Die Verfügungsklägerin begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung von der Verfügungsbeklagten die Unterlassung einer Versetzung.
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