Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichtes Düsseldorf vom 30.6.2019 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird im Beschwerderechtszug endgültig auf 231,00 EUR festgesetzt.
Die Beschwerde ist zulässig. Zunächst steht der Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht die Bestandskraft des Bescheides vom 11.1.2019 in der Fassung des Bescheids vom 18.4.2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.6.2019 entgegen. Der Antragsteller hat sich dagegen mit Schriftsatz vom 16.6.2019 zum Verfahren vor dem Sozialgericht (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|