Die Beschwerde der Staatskasse und die Anschlussbeschwerde des Sachverständigen gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 27.07.2018 werden zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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