LAG Hamm - Urteil vom 12.09.2023
7 Sa 708/23
Normen:
KSchG § 15 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 1;
Fundstellen:
AuR 2024, 131
Vorinstanzen:
ArbG Hamm, vom 21.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1070/22

Unbegründetheit eines Feststellungsausspruchs hinsichtlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers und Betriebsratsmitglieds aufgrund einer außerordentlichen Kündigung

LAG Hamm, Urteil vom 12.09.2023 - Aktenzeichen 7 Sa 708/23

DRsp Nr. 2024/2798

Unbegründetheit eines Feststellungsausspruchs hinsichtlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers und Betriebsratsmitglieds aufgrund einer außerordentlichen Kündigung

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 21.03.2023 - 1 Ca 1070/22 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 15 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.

Der 1976 geborene, verheiratete und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger ist seit dem 01.03.2019 bei der Beklagten, einem Unternehmen der chemischen Industrie, zu einer monatlichen Bruttovergütung von zuletzt 3.690,00 € beschäftigt. Er verrichtet seine Tätigkeit in der Abteilung "A"; auf das Arbeitsverhältnis finden kraft beiderseitiger Tarifbindung die Tarifverträge für die chemische Industrie Anwendung.

Bei der Beklagten ist ein siebenköpfiger Betriebsrat gewählt, dessen Mitglied der Kläger seit dem 05.05.2022 ist.

1. 2.