AOGÖ § 16; AOGÖ § 17; ArbGG § 73; KRG Nr. 56 Art. I; KRG Nr. 56 Art. II; TVG i.d.F. vom 09.04.1949 § 9; ZPO § 561; LPVG NW § 70 Abs. 3; LPVG NW § 70 Abs. 4; LPVG NRW vom 28.05.1958 § 62 Abs. 1 S. 2; BMT-G § 63 Abs. 1; Sondervereinbarung gemäß § 2 Buchst. f BMT-G für Arbeiter bei Theatern und Bühnen (Anlage 6 zum BMT-G II) § 1 Abs. 2; TVÜ-VKA § 2 Abs. 1; Übergangstarifvertrag für Arbeiter bei Theatern und Bühnen vom 22.05.1953 (Anlage 6 zum BMT-G) § 1 Abs. 2; Bezirks-Zusatztarifvertrag für Nordrhein-Westfalen zum Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe vom 11.09.1962 (BZT-G/NRW) § 20; Landesbezirklicher Tarifvertrag vom 19.12.2006 zum TVöD im Bereich des KAV NW (TVöD -NRW) Teil V Nr. 4 § 1 Abs. 1 Buchst. b; Landesbezirklicher Tarifvertrag vom 19.12.2006 zum TVöD im Bereich des KAV NW (TVöD -NRW) Teil V Nr. 4 § 3; Lohntarifvertrag zwischen der Arbeitsrechtlichen Vereinigung der Gemeinden und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr vom 19.01.1949; Tarifvertragliche Vereinbarung zwischen der Arbeitsrechtlichen Vereinigung der Gemeinden und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr vom 30.07.1948 (sog. Lemgoer Vereinbarung) § 1;
Fundstellen:
AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 67
BB 2018, 2675
EzA-SD 2018, 9
NZA-RR 2019, 34
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 08.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Sa 840/16
ArbG Bochum, vom 08.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 38/16
Uneingeschränkte Überprüfung einer Auslegung einer Gesamtzusage durch das RevisionsgerichtWeitergeltung einer Dienstordnung als autonomes Satzungsrecht nach Aufhebung ihrer gesetzlichen GrundlageAblösung einer weitergeltenden Dienstordnung durch ersetzende Dienstordnung oder durch KündigungAuslegungsgrundsätze bei Dienstordnungen
BAG, Urteil vom 02.08.2018 - Aktenzeichen 6 AZR 28/17
DRsp Nr. 2018/15639
Uneingeschränkte Überprüfung einer Auslegung einer Gesamtzusage durch das RevisionsgerichtWeitergeltung einer Dienstordnung als autonomes Satzungsrecht nach Aufhebung ihrer gesetzlichen GrundlageAblösung einer weitergeltenden Dienstordnung durch ersetzende Dienstordnung oder durch KündigungAuslegungsgrundsätze bei Dienstordnungen
Orientierungssätze:1. Die Auslegung einer Gesamtzusage, die als typisierte Willenserklärung nach objektiven, von den besonderen Umständen des Einzelfalls unabhängigen Kriterien zu erfolgen hat, ist durch das Revisionsgericht uneingeschränkt überprüfbar (Rn. 17).2. Das gilt in gleichem Maße für die Frage, ob überhaupt eine Gesamtzusage vorliegt (Rn. 17).3. Ungeachtet der Aufhebung des AOGÖ durch Art. I KRG Nr. 56 gelten Dienstordnungen iSd. § 16 Abs. 1 AOGÖ als autonomes Satzungsrecht grundsätzlich weiter. Sie führen bis zu ihrer eigenständigen Beseitigung ein "Eigenleben" (Rn. 29).
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