Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen vom 16. April 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Für das Berufungsverfahren wird der Streitwert auf 146,04 Euro festgesetzt.
Die Klägerin, eine Jagdgenossenschaft, welche das Jagdausübungsrecht an Dritte verpachtet und selbst die Jagd weder durch ihre Mitglieder noch für eigene Rechnung durch angestellte Jäger ausüben lässt, wendet sich gegen den Beitragsbescheid für das Umlagejahr 2015 sowie den Beitragsvorschuss für das Umlagejahr 2016 in Höhe von insgesamt 146,04 EUR. Der Vorstand der Klägerin besteht aus sieben ehrenamtlich tätigen Mitgliedern.
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