Unfallversicherungsschutz bei arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit wegen Betreuung eines fremden Pferdes
SG Frankfurt/M., Urteil vom 09.05.2006 - Aktenzeichen S 8 U 3800/03
DRsp Nr. 2007/20717
Unfallversicherungsschutz bei arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit wegen Betreuung eines fremden Pferdes
Es besteht kein Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2SGB VII, wenn die Betreuung eines fremden Pferdes vorwiegend im eigenen Interesse steht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]