LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 09.11.2006
L 1 U 32/06
Normen:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 11a § 2 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
NZS 2007, 218
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 06.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 U 76/04

Unfallversicherungsschutz bei arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit zur Betreuung eines Kindes in der gesetzlichen Unfallversicherung

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.11.2006 - Aktenzeichen L 1 U 32/06

DRsp Nr. 2007/20525

Unfallversicherungsschutz bei arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit zur Betreuung eines Kindes in der gesetzlichen Unfallversicherung

Ergreifen zwei 9 und 10jährige, ehemals benachbarte Freundinnen die Initiative, das Wochenende bei der einen zu verbringen, bestehen zwischen den ebenfalls gut bekannten Müttern keine Abreden über eine besondere Betreuung der Kinder und tritt das unfallbringende Ereignis nach dem gemeinsam verbrachten Wochenende beim Zurückbringen des aufgenommenen Kindes zu seiner Mutter ein, so liegt keine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 11a § 2 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanz: SG Lübeck, vom 06.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 U 76/04
Fundstellen
NZS 2007, 218