Unfallversicherungsschutz bei Betriebssport, Abgrenzung zur Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens
LSG Chemnitz, Urteil vom 18.01.2006 - Aktenzeichen L 2 U 139/04
DRsp Nr. 2007/20495
Unfallversicherungsschutz bei Betriebssport, Abgrenzung zur Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens
Auch wenn das Unternehmen eine Sportveranstaltung durch konkrete Maßnahmen als Werbeplattform nutzt und durch die sportliche Vorausstellung die Öffentlichkeit auf ihr Unternehmen aufmerksam machen will, können die sportlichen Aktivitäten eines unfallversicherten Beschäftigten im Einzelfall unter Unfallversicherungsschutz stehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]