SG Freiburg (Breisgau) - S 10 U 5357/05 - 20.06.2006,
Unfallversicherungsschutz bei fehlender betrieblicher Handlungstendenz
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2006 - Aktenzeichen L 10 U 3788/06
DRsp Nr. 2007/3083
Unfallversicherungsschutz bei fehlender betrieblicher Handlungstendenz
Der Weg zwischen häuslichem Arbeitszimmer und dem im Wohnzimmer stehenden Telefon, um dort ein betrieblich veranlasstes Gespräch entgegenzunehmen, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn es an der Handlungstendenz, betriebliche Interessen wahrzunehmen fehlt, weil im Zeitpunkt des Unfalls der betriebliche Zweck des Gesprächs nicht bekannt ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]