SG Gießen, vom 30.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 U 353/03
Unfallversicherungsschutz bei geringfügiger Unterbrechung der versicherten Tätigkeit
LSG Hessen, Urteil vom 21.11.2006 - Aktenzeichen L 3 U 9/06
DRsp Nr. 2007/3158
Unfallversicherungsschutz bei geringfügiger Unterbrechung der versicherten Tätigkeit
Es liegt keine geringfügige Unterbrechung vor, die trotz privater Verrichtung den Versicherungsschutz bestehen lässt, wenn die versicherte Tätigkeit unterbrochen wird, um einen wegrollenden privaten Pkw aufzuhalten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]