BSG - Urteil vom 13.12.2005
B 2 U 29/04 R
Normen:
RVO § 548 Abs. 1 S. 1 ; SGB VII § 8 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW 2007, 399
NZV 2007, 197
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 02.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen L 1 U 1054/03
SG Stuttgart, vom 16.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 4573/01

Unfallversicherungsschutz beim Betriebssport

BSG, Urteil vom 13.12.2005 - Aktenzeichen B 2 U 29/04 R

DRsp Nr. 2006/19283

Unfallversicherungsschutz beim Betriebssport

Nur wenn der Betriebssport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat, regelmäßig stattfindet, der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Unternehmensangehörige beschränkt ist, Übungszeit und Übungsdauer im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen und der Sport unternehmensbezogen organisiert ist, steht er unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, so dass Wettkämpfe mit anderen Betriebssportgemeinschaften außerhalb der regelmäßigen Übungsstunden oder eine mehrtägige Skiausfahrt nicht versichert sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 548 Abs. 1 S. 1 ; SGB VII § 8 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Strittig ist die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall.