Die Beteiligten streiten darüber, ob der Unfall des Klägers vom 5. Juli 2002 ein Arbeitsunfall war.
Der am 1937 geborene Kläger stürzte am 5. Juli 2002 gegen 15.30 Uhr von einem Hochsitz, als er dort zusammen mit dem Jagdhelfer U. G. die Schusslinie freischnitt. Er zog sich dabei Calcaneusfrakturen beidseits [AS 21 Verw.Akte] zu. Nach dem Zwischenbericht von Prof. Dr. W., Ärztlicher Direktor der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik T., vom 5. Dezember 2002 [AS 47 Verw.Akte] sei wegen der Unfallfolgen eine rentenberechtigende Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) zu erwarten.
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