SG Mannheim, vom 14.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 1979/02
Unfallversicherungsschutz von Personen in Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2003 - Aktenzeichen L 7 U 777/03
DRsp Nr. 2006/24184
Unfallversicherungsschutz von Personen in Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften
Die Voraussetzungen einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt werden auch durch das vertragliche Tätigwerden des Arbeitnehmers für eine Beschäftigungsgesellschaft erfüllt. Das gilt selbst dann, wenn keine planmäßige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, sondern die berufliche Qualifizierung im Vordergrund steht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]