Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 25 vom 31.05.2023
ZIP 2023, 2219
Vorinstanzen:
LAG Nürnberg, vom 07.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 230/18
ArbG Würzburg, vom 08.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1248/17
Unionsrechtliche Prüfung der Angemessenheit tariflicher Vergütungsregelungen für Leiharbeiter bei Abweichung vom Grundsatz des equal payBeachtung des Gesamtschutzes der Leiharbeiter nach UnionsrechtVergütung für verleihfreie Zeiten als Bewertungsfaktor für den Gesamtschutz der LeiharbeiterErfüllung des Gesamtschutzes der Leiharbeiter nach nationalem RechtWeiter Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien bei ihrer Normsetzung mit Einschätzungsprärogative
BAG, Urteil vom 31.05.2023 - Aktenzeichen 5 AZR 143/19
DRsp Nr. 2023/7215
Unionsrechtliche Prüfung der Angemessenheit tariflicher Vergütungsregelungen für Leiharbeiter bei Abweichung vom Grundsatz des "equal pay"Beachtung des Gesamtschutzes der Leiharbeiter nach UnionsrechtVergütung für verleihfreie Zeiten als Bewertungsfaktor für den Gesamtschutz der LeiharbeiterErfüllung des Gesamtschutzes der Leiharbeiter nach nationalem RechtWeiter Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien bei ihrer Normsetzung mit Einschätzungsprärogative
Das vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) mit der Gewerkschaft ver.di geschlossene Tarifwerk zur Leiharbeit, das vom Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts (§ 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG bzw. § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG aF) "nach unten" abweicht, genügt den unionsrechtlichen Anforderungen des Art. 5 Abs. 3 Richtlinie 2008/104/EG.Orientierungssätze:
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