Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 15.11.2018 -
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 317,62 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2018 und weitere 500,50 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 16 % und das beklagte Land 84 % zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 976,93 Euro festgesetzt.
Die Parteien streiten um restliche Entgeltfortzahlung für November 2017 und um Urlaubsvergütung für November und Dezember 2017.
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