Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. Juli 2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Die Beklagten zu 1), 3) und 4) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 500.000,00 € nebst 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 01.12. 2003 zahlen.
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