Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 22.1.2020 abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Klägerin, eine weltberühmte Sängerin, nimmt die Beklagte als Produzentin der Show "A - B" auf Unterlassung einer Plakatwerbung in Anspruch. Hinsichtlich der Einzelheiten des erstinstanzlichen Sachvortrages sowie der in dieser Instanz gestellten Anträge wird auf die angefochtene Entscheidung Bezug genommen.
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