Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 8. April 2019 –
Die Parteien streiten im Wege der einstweiligen Verfügung um die Unterlassung von Äußerungen, die Richtigstellung einer Intranet-Veröffentlichung sowie das Unterlassen von Neueinstellungen auf der Grundlage eines Tarifvertrages und diesbezüglich die Einwirkung des Arbeitgeberverbandes.
Wegen der Einzelheiten des erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien und der gestellten Anträge wird auf die Ausführungen des Arbeitsgerichts im Tatbestand (Bl. 414-423 der Akte) Bezug genommen.
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