Die Berufung des Antragsgegners gegen das am 09. September 2021 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
I.
Die Antragstellerin verlangt von dem Antragsgegner zu unterlassen, sich herabsetzend über sie gegenüber der Rechtsanwaltskammer L. zu äußern.
Die Antragstellerin war aufgrund eines Bürogemeinschaftsvertrages vom 03.10.2019 Mitglied der von dem Antragsgegner angeführten Bürogemeinschaft. Zwischen den Beteiligten gab es zunehmend Spannungen, für die der jeweils andere verantwortlich gemacht wird. Die Antragstellerin kündigte den Vertrag mit Wirkung zum 31.03.2021.
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