I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2.) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. Februar 2019 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrates im Hinblick auf von der Arbeitgeberin ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrates vorgenommene Dienstplanänderungen.
Die Beteiligte zu 2) unterhält bundesweit mehrere Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Integrationszentren, so auch eine Altenpflegeeinrichtung mit ca. 87 Arbeitnehmern in Berlin. Der Beteiligte zu 1) (nachfolgend: Betriebsrat) ist der aus fünf Mitgliedern bestehende bei der Arbeitgeberin in ihrem Betrieb "V. Senioren Centrum M. Viertel" gebildete Betriebsrat.
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