1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin zu 1 und des Klägers zu 2 ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Die Klägerin zu 1 und der Kläger zu 2 haben Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollten allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Es ist beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 11.000,- € festzusetzen.
4. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 10.12.2019, 15:00 Uhr wird aufgehoben.
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