Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.10.2017 (
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung einer Äußerung in der von dieser verlegten Zeitschrift "N" (Ausgabe 06/16) in einem Beitrag mit der Überschrift "Täuschend echt" in Anspruch, die lautet: "Irrtümer kommen da in den besten Kreisen vor. S Q beispielsweise gab einer 1921er Magnum von Chateau Petrus begeistert hundert Punkte. Die Flasche war jedoch eine Fälschung". Hinsichtlich der Einzelheiten und der erstinstanzlichen Anträge wird auf die Entscheidung des Landgerichts (Bl. 209 ff.) Bezug genommen.
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