OLG Köln - Urteil vom 12.11.2020
15 U 112/20
Normen:
BGB § 1004 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 13.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 28 O 333/19

Unterlassungsansprüche wegen einer FernsehberichterstattungVerdacht vorgetäuschter EigenbedarfskündigungenVerletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

OLG Köln, Urteil vom 12.11.2020 - Aktenzeichen 15 U 112/20

DRsp Nr. 2021/1184

Unterlassungsansprüche wegen einer Fernsehberichterstattung Verdacht vorgetäuschter Eigenbedarfskündigungen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

1. Eine identifizierende Berichterstattung über ein (mögliches) Fehlverhalten greift regelmäßig in das Recht des Abgebildeten auf Schutz seiner Persönlichkeit ein, weil sie mögliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und die Person in den Augen der Adressaten so von vornherein negativ qualifiziert. 2. Dies gilt bei einer Berichterstattung über vermeintliche Straftaten ohne Einschränkungen, aber auch bei einem Vorwurf etwaigen sonstigen rechtswidrigen oder nur moralisch fragwürdigen Verhaltens.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Verfügungskläger wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.05.2020 (28 O 333/19) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefasst:

2.