BAG - Urteil vom 01.06.2017
6 AZR 741/15
Normen:
TVöD -AT in der bis zum 28.02.2017 geltenden Fassung (a.F.) § 17 Abs. 4 S. 5; TVöD -AT i.d.F. des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 29.04.2016 zum TVöD (n.F.) § 17 Abs. 4 S. 4; TVöD -AT i.d.F. des Änderungstarifvertrags Nr. 11 vom 29.04.2016 zum TVöD § 17 Abs. 5 S. 3; TVöD -AT (VKA) § 16 Abs. 3 S. 1; TVöD - Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) - Abschn. VIII Sonderregelungen (VKA) § 56 Anlage § 1 Abs. 2;
Fundstellen:
AP TVöD § 16 Nr. 4
BAGE 159, 214
NZA 2018, 56
NZA-RR 2018, 34
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 02.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 603/15
ArbG Köln, vom 21.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 5343/14

Ununterbrochene Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe als Voraussetzung eines Stufenaufstiegs im TVöD für BundesbediensteteStufenlaufzeit nach Höhergruppierung im Tarifvertrag für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA)Differenzierung zwischen Herabgruppierung und korrigierender Rückgruppierung

BAG, Urteil vom 01.06.2017 - Aktenzeichen 6 AZR 741/15

DRsp Nr. 2017/9858

Ununterbrochene Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe als Voraussetzung eines Stufenaufstiegs im TVöD für Bundesbedienstete Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung im Tarifvertrag für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD -VKA) Differenzierung zwischen Herabgruppierung und korrigierender Rückgruppierung

Im Tarifbereich der VKA beginnt nach einer Herabgruppierung die Stufenlaufzeit neu. Orientierungssätze: 1. Für den Stufenaufstieg ist gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 TVöD -AT (VKA) bzw. § 1 Abs. 2 der Anlage zu § 56 TVöD-BT-V eine ununterbrochene Tätigkeit "innerhalb derselben Entgeltgruppe" bei demselben Arbeitgeber erforderlich. Diese Anknüpfung an die innerhalb derselben Entgeltgruppe erworbene Berufserfahrung schließt die Berücksichtigung von Zeiten aus einer anderen Entgeltgruppe grundsätzlich aus. Soll die in anderen Entgeltgruppen erworbene Stufenlaufzeit nach einer Höher- oder Herabgruppierung "mitgenommen" werden, bedarf das einer eindeutigen Anordnung der Tarifvertragsparteien.