Die Revision gegen das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. Juni 2016 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Die Klägerin macht als Rechtsnachfolgerin ihres im Laufe des Verfahrens verstorbenen Ehemannes, des staatenlosen ursprünglichen Klägers D. (nachfolgend: Erblasser), einen Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch mehrere von der Beklagten im Internet veröffentlichte Artikel geltend. Im Revisionsverfahren ist nur noch der Artikel vom 14. Mai 2010 von Interesse.
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