LAG Düsseldorf - Urteil vom 02.05.2023
8 Sa 594/22
Normen:
ArbGG § 64; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 29.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 714/22

Unwiderrufliche Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge bis zum RuhestandDarlegungs- und Beweislast für Bevollmächtigung beim AnspruchsstellerFehlende Bevollmächtigung des Sachgebietsleiters für die Abgabe einer Willenserklärung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.05.2023 - Aktenzeichen 8 Sa 594/22

DRsp Nr. 2023/12565

Unwiderrufliche Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ruhestand Darlegungs- und Beweislast für Bevollmächtigung beim Anspruchssteller Fehlende Bevollmächtigung des Sachgebietsleiters für die Abgabe einer Willenserklärung

1. Einzelfallentscheidung zu einer behaupteten unwiderruflichen Freistellung bis zum Ruhestand. Diese lag nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht vor.2. Zur Vollmacht für die Abgabe einer dauerhaften Freistellungserklärung

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 29.08.2022 - Az.: 6 Ca 714/22 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 64; ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die beklagte Stadt (im Folgenden Beklagte) den Kläger unwiderruflich und damit bis zum Eintritt in den Ruhestand unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt hat.

1. 2.