LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.08.2016
10 Sa 378/16
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Oder, vom 27.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 544/15

Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung bei unterlassener Nachfristsetzung zur Anhörung der unverschuldet ortsabwesenden Arbeitnehmerin

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.08.2016 - Aktenzeichen 10 Sa 378/16

DRsp Nr. 2017/11436

Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung bei unterlassener Nachfristsetzung zur Anhörung der unverschuldet ortsabwesenden Arbeitnehmerin

Erfolgt die Anhörung einer Arbeitnehmerin vor einer Verdachtskündigung während einer ortsabwesenden Reha-Maßnahme und hat der Arbeitgeber davon Kenntnis, bedarf es in aller Regel einer Nachfrist für die Arbeitnehmerin.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 27. Januar 2016 - 2 Ca 544/15 - abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die beiden Schreiben vom 23. April 2015 weder als außerordentliche Kündigung zum 27. April 2015 noch als ordentliche Kündigung zum 30. November 2015 aufgelöst worden ist.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 9.600,00 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Parteien aus verhaltensbedingten Gründen sowohl außerordentlich wie auch ordentlich, sowohl als Tat- wie auch als Verdachtskündigung.