LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 08.07.2013
18 Sa 437/13
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 2. Alt.;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 08.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 38 Ca 15552/10

Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung bei pflichtwidriger Unterlassung einer vertrauensärztlichen Untersuchung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.07.2013 - Aktenzeichen 18 Sa 437/13 - Aktenzeichen 18 Sa 592/11

DRsp Nr. 2014/5983

Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung bei pflichtwidriger Unterlassung einer vertrauensärztlichen Untersuchung

1. Die in § 3 Abs. 4 Tarifvertrag Nahverkehr Berlin (TV-N Berlin) geregelte Pflicht des Arbeitnehmers zur Mitwirkung an einer von der Arbeitgeberin verlangten ärztlichen Untersuchung beeinträchtigt nicht übermäßig das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, da die Arbeitgeberin die Mitwirkung des Arbeitnehmers nur aus gegebener Veranlassung und damit nur bei berechtigten Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters verlangen kann und es mit Blick auf die schutzwürdigen Belange des Arbeitnehmers trotz des Auswahlrechts der Arbeitgeberin nicht in deren Belieben steht, wer die ärztliche Begutachtung durchführt; die Auswahl der ärztlichen Untersuchungsperson hat vielmehr nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 1 BGB) zu erfolgen.