LAG Thüringen - Urteil vom 10.03.2005
1 Sa 578/03
Normen:
BAT-O § 12 Abs. 1 § 13 Abs. 2 ; BGB § 612a ;
Vorinstanzen:
ArbG Nordhausen, vom 25.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 659/03

Unwirksame Versetzung bei Verstoß gegen Maßregelverbot durch Zuweisung eines nur formal gleichwertigen Arbeitsplatzes einer Fachkrankenschwester

LAG Thüringen, Urteil vom 10.03.2005 - Aktenzeichen 1 Sa 578/03

DRsp Nr. 2006/28207

Unwirksame Versetzung bei Verstoß gegen Maßregelverbot durch Zuweisung eines nur formal gleichwertigen Arbeitsplatzes einer Fachkrankenschwester

Eine Versetzung der Arbeitnehmerin verstößt gegen das Maßregelverbot, wenn die Arbeitgeberin auf die zulässige Rechtsausübung der Arbeitnehmerin hin durch die Schaffung eines formal den Tätigkeitsmerkmalen der Arbeitnehmerin entsprechenden Arbeitsplatzes ihr ursprüngliches Ziel weiterverfolgt, der Arbeitnehmerin durch eine Versetzung, die sie als Benachteiligung empfinden muss, einen "Denkzettel" zu verpassen.

Normenkette:

BAT-O § 12 Abs. 1 § 13 Abs. 2 ; BGB § 612a ;

Tatbestand:

Zwischen den Parteien sind die Wirksamkeit einer Versetzung sowie Vergütungsansprüche streitig.

Die Klägerin ist bei der Beklagten seit dem Jahre 1987 beschäftigt, seit dem Jahre 1990 als Fachkrankenschwester für Anästhesiologie und Intensivtherapie.

Die Beklagte erteilte der Klägerin unter dem 27.01.2003 eine Abmahnung, mit der gerügt wurde, dass die Klägerin am 17.01.2003 vor einer Operation ein falsches Narkosemittel aufgezogen habe. Dadurch sei es zu unnötigen Verzögerungen und Wartezeiten gekommen. Die Klägerin könne nicht entschuldigen, dass sie wegen einer bevorstehenden größeren gynäkologischen Operation zur Zeit psychisch sehr belastet sei.