I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. September 2022 -
1. Es wird festgestellt, dass die Umsetzung der Klägerin mit Schreiben der Beklagten vom 25. Mai 2022 in den Bereich "Culture Online" unwirksam ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Redakteurin in der Abteilung Lateinamerika zu beschäftigen.
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