Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 17.10.2019 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 31.10.2018 aufgelöst worden ist.
Das beklagte Land wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Lehrkraft weiter zu beschäftigen.
Das beklagte Land wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem beklagten Land auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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