Die Vorlage ist unzulässig.
I.
Das Vorlageverfahren betrifft den in § 7 Abs. 5 SGB II geregelten Ausschluss von Auszubildenden von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II), deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) dem Grunde nach förderungsfähig ist, aber tatsächlich nicht gefördert wird.
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