OLG Düsseldorf - Urteil vom 07.02.2022
2 U 27/21
Normen:
BGB § 1004 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 15.07.2021
LG Düsseldorf, vom 14.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen O 73/20

Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung der Beantragung einer anti-suit-injunctionFehlendes RechtsschutzbedürfnisFehlendes HauptsacheverfahrenUngehinderte Durchführung staatlich geregelter Verfahren im Interesse der daran BeteiligtenUnzulässigkeit von Prozessführungsverboten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2022 - Aktenzeichen 2 U 27/21

DRsp Nr. 2022/6428

Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung der Beantragung einer anti-suit-injunction Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis Fehlendes Hauptsacheverfahren Ungehinderte Durchführung staatlich geregelter Verfahren im Interesse der daran Beteiligten Unzulässigkeit von Prozessführungsverboten

Tenor

I.

Auf die Berufung wird das am 15. Juli 2021 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert:

1.

Die einstweilige Verfügung der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14. Dezember 2020 (Az.: 4c O 73/20) wird aufgehoben.

2.

Der auf ihren Erlass gerichtete Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz trägt die Verfügungsklägerin.

III.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000,- € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1004 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1;

Gründe

I.