Auf die Berufung wird das am 15. Juli 2021 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert:
1.Die einstweilige Verfügung der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14. Dezember 2020 (Az.: 4c
Der auf ihren Erlass gerichtete Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz trägt die Verfügungsklägerin.
III.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000,- € festgesetzt.
I.
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