Der Rechtsbehelf des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 1. August 2023 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Der im Jahr 1971 geborene Kläger wendet sich in der Hauptsache gegen die Versagung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Der Senat hat mit Beschluss vom 1.8.2023 (B 5 R 53/23 AR) seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG vom 14.6.2023, die er ohne Mitwirkung eines zugelassenen Prozessbevollmächtigten erhoben hatte, als unzulässig verworfen. Der Beschluss ist dem Kläger am 1.9.2023 zugestellt worden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|