Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 19. November 2019 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist im Berufungsverfahren die Erstattung von Kosten einer Haushaltshilfe wegen Entbindung i.H.v. 493,36 EUR für den Zeitraum vom 28. Mai bis 6. Juni 2014 streitig.
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