Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Mai 2009 -
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. November 2008 -
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger in dem Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 28. Februar 2018 von der Arbeitsleistung freizustellen. Es wird festgestellt, dass dem Kläger während dieser Freistellung 100 % der Vergütung eines Vollzeitbeschäftigten zu zahlen ist.
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