Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 10. Januar 2013 -
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Der Streitwert wird auf 2.404,08 Euro festgesetzt.
I. Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, die Betriebsrente des Klägers zum 1. Januar 2009 anzupassen.
Das Arbeitsgericht hat der auf Zahlung rückständiger Beträge für die Zeit von Januar 2009 bis September 2010 in Höhe von insgesamt 1.570,17 Euro brutto nebst Zinsen und auf Zahlung einer monatlichen Betriebsrente in Höhe von 1.169,49 Euro brutto ab Oktober 2010 gerichteten Klage teilweise stattgegeben und die Beklagte verurteilt, an den Kläger rückständige Leistungen in Höhe von 1.402,38 Euro brutto nebst Zinsen und ab Oktober 2010 eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 1.161,50 Euro brutto zu zahlen; im Übrigen hat es die Klage abgewiesen.
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