I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), die durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") vom 24. Dezember 2003 (BGBl I S. 2954) zum 1. Januar 2005 eingeführt worden ist.
Der Beschwerdeführer ist geschieden und hat das Recht zum Umgang mit seinem minderjährigen Sohn. Er ist arbeitslos und bezieht Leistungen nach dem SGB II. Gegen den ersten Bescheid hat er Widerspruch erhoben. Weitere Angaben macht er im vorliegenden Verfahren nicht.
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