Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
I.
Die Verfassungsbeschwerde und der damit verbundene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffen die teilweise Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer sitzungspolizeilichen Anordnung zum Schutz der Persönlichkeitsrechte eines Angeklagten in einem Strafverfahren.
1. Der nicht öffentlich bekannte Beschwerdeführer ist einer der Angeklagten in einem Strafverfahren vor dem Landgericht Kassel wegen Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit Aufträgen seitens einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn. Das sich über mehrere Verhandlungstage erstreckende, weiterhin andauernde Strafverfahren war mehrfach Gegenstand der Presseberichterstattung, ohne dass bisher in identifizierender Weise über die Angeklagten berichtet worden wäre. In der Sitzung vom 1. Oktober 2019 erschien erstmals im Auftrag einer regionalen Tageszeitung eine Gerichtszeichnerin.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|