LAG Hamm - Urteil vom 21.07.2005
11 Sa 121/05
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 3 ; BAT SR 2y;
Vorinstanzen:
ArbG Arnsberg, vom 16.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1074/04

Unzureichende Darlegung einer Befristung zur Vertretung bei Einsatz der Justizangestellten an anderem Gericht

LAG Hamm, Urteil vom 21.07.2005 - Aktenzeichen 11 Sa 121/05

DRsp Nr. 2005/18707

Unzureichende Darlegung einer Befristung zur Vertretung bei Einsatz der Justizangestellten an anderem Gericht

»Unwirksame Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Justizangestellten, die an einem anderen Amtsgericht eingesetzt war als die von ihr vertretene beurlaubte Stammarbeitskraft: unzureichende Darlegung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Ausfall der Stammarbeitskraft und dem befristeten Einsatz der Vertretungskraft.«

Normenkette:

TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 3 ; BAT SR 2y;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses auf den 31.07.2004 durch Vereinbarung vom 18.12.2003.